Noch nie gab es so viele Neugründungen wie in den letzten Jahren. Immer mehr kreative Unternehmensideen sprießen aus dem Boden. Damit steigt auch deren Bedarf an einer Rechtsberatung. Das Handelsrecht hat hierbei einen besonders hohen Stellenwert. Unterstützen kann dabei ein Fachanwalt für Handelsrecht. Dieser Beitrag zeigt, was er genau tut und wofür Unternehmen ihn benötigen.
Unternehmen müssen sich regelmäßig mit wettbewerbsrechtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Dabei ist oft ein sehr umfangreiches Fachwissen notwendig. Der Fachanwalt für Handelsrecht unterstützt Unternehmer wie auch Kaufleute bei diesen Angelegenheiten. Neben dem Handel ist er aber auch in den Bereichen Haftung sowie in vertrags- und strafrechtlichen Angelegenheiten tätig. Dabei müssen auch die unterschiedlichen Unternehmensformen wie GmbH, AG, OHG und KG berücksichtigt werden.
Was ist ein Fachanwalt für Handelsrecht?
Bereits seit 2007 gibt es den Titel Fachanwalt für Handelsrecht. Die Grundlage dafür war ein Beschluss einer Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005. In diesem Fachgebiet muss eine Qualifizierung über einen Fachanwaltslehrgang durchgeführt werden. Zudem müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. Dazu gehören Fachbereiche wie materielles Handelsrecht, materielles Gesellschaftsrecht, Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise das Arbeitsrecht und die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Was macht ein Fachanwalt für Handelsrecht?
Der Fachanwalt für Handelsrecht (Siehe: Anwalt Handelsrecht Frankreich) muss ein weites Spektrum an Aufgaben überblicken. Dazu gehören überwiegend Handels- und Unternehmensstrukturen. Auch die Erstellung von Verträgen gehört zu seinen Aufgaben. So erstellt er beispielsweise Kooperationsverträge, Joint-Venture-Verträge, Gesellschaftsverträge und weitere. Ebenfalls ist der Fachanwalt für Handelsrecht involviert, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Unternehmen geht.
Da es zwischen Unternehmen auch häufig Krisen und Auseinandersetzungen gibt, hat er auch eine klärende Aufgabe zwischen den Parteien. Auch hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht häufige Überschneidungen in die Bereiche des Wirtschaftsrechts, des Strafrechtes und dem Steuerrecht. Er übernimmt außerdem umfangreiche Beratungen hinsichtlich der Unternehmens- und Existenzgründung und berät bei Fusionierungen, Betriebsumstrukturierungen, sowie bei der Planung von Kapitalerhöhungen.
Wie wird man Fachanwalt für Handelsrecht?
Grundsätzlich muss ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erst mal eine anwaltliche Ausbildung absolvieren. Anschließend folgen verschiedene Fachanwaltslehrgänge. Grundvoraussetzung ist allerdings ein Studium im Bereich der Rechtswissenschaften, also ein Jura-Studium mit insgesamt 9 Semestern. Danach folgt das erste Staatsexamen mit zirka 5 bis 7 schriftlichen Klausuren.
Anschließend kann der Student als „Halbjurist“ in die Praxisphase einsteigen. In diesen zwei Jahren eignet man sich Praxiswissen durch den Besuch von Gerichten und Prozessen an. Auch kann ein Auslandsaufenthalt eingeplant werden. Danach folgt das zweite Staatsexamen. Anschließend ist man ein Volljurist. Nun kann man den Fachanwaltslehrgang für das Handelsrecht absolvieren.
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Ein Partyservice kümmert sich von Beginn an organisiert und nach den Wünschen des Auftraggebers um alle Angelegenheiten, die für die Party anfallen. Er stellt die Speisen und die passenden Getränke den Wünschen des Kunden entsprechend, zusammen, bereitet das Essen vor und übernimmt zudem die Bewirtung. Das Angebot des Partyservice reicht vom Menü, über ein Buffet und selbstverständlich Fingerfood bis hin zu Grill und sogar Foodtrucks. Praktischerweise übernimmt der
Für welchen Anlass auch immer eine Party in der Stadt Siegen in Nordrhein-Westfalen geplant wird – mithilfe eines Partyservices erleichtert man sich die Planung und Bewirtung erheblich, da diese Aufgaben vom beauftragten Serviceanbieter übernommen werden. So können auch die Gastgeber der Feier das Fest mit ihren Liebsten entspannt genießen, ohne sich um die Bewirtung, das Auftischen des Essens oder den lästigen Abwasch der vielen Teller, Gläser und Bestecke.
Mit diesen Anbietern wird jegliche Ursachenanalyse leicht gemacht und es werden entsprechende Individuallösungen angeboten. Es entsteht eine Performanceoptimierung. Auch ein hohes Qualitätsniveau kann so erzielt werden. Ein Beispiels ist auch das Hygiene Audit beim Gewerbe oder Handel oder das Party-Lieferantenaudit. Es wird entwickelt und geprüft. Auch der TÜV bietet solche Auditserviceleistungen an. Es erfolgt meist im Audit Service Baukasten-System. Alles ist individuell auf die jeweiligen Unternehmensfragestellungen zugeschnitten. Das Team greift dann zu den bewährten Auditierungsmethoden und den unterstützenden und zertifizierungsnahen Dienstleistungen zurück. Sie werden in der Durchführung dann individuell auf den einzelnen Fall angepasst und alles wird miteinander möglichst gut kombiniert.







