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Optimale Planung beim Umzug Schweiz Deutschland 

Der Umzug in ein anderes Land kann eine Menge Herausforderungen mit sich bringen. Aus diesem Grund ist es notwendig, beispielsweise den Umzug Schweiz Deutschland akribisch zu planen. Und das am besten möglichst frühzeitig. Viele Probleme lassen sich durch eine gründliche Vorbereitung bereits im Vorfeld ausmerzen. Wenn Sie zum Beispiel aus der Schweiz an die Nordsee ziehen möchten, dann können Sie sich Informationen für einen Überblick über das Klima, Kultur und Leben einholen.

Je weiter die Entfernung, desto unterschiedlicher die örtlichen Gepflogenheiten auf die man sich einstellen muss. Hierbei kann eine Liste, die Punkt für Punkt abgehakt werden kann, recht hilfreich sein. Ganz wichtig sind selbstverständlich die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen der Bundesrepublik, diese sollten wenigstens ein Jahr vor dem Umzug Schweiz Deutschland nachgefragt werden. Damit für Eventualitäten ausreichend Zeit bleibt. Neben den allgemeinen Informationen im Internet ist das Schweizer Konsulat in Deutschland eine vertrauensvolle Anlaufstelle. Für den Umzug an sich sollte im Idealfall ein Umzugsunternehmen beauftragt werden. 

Besondere Vorgaben für Schweizer Staatsbürger

Da die Schweiz bekanntlich kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, gelten hier auch besondere Einfuhrbestimmungen und Zollvorschriften im Rahmen eines Umzugs. Grundsätzlich ist das Auswandern von der Schweiz in die Bundesrepublik aufgrund der fehlenden Sprachbarriere deutlich einfacher als in andere Länder. Zudem sind die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verständlich und überschaubar. Wenn Sie in naher Zukunft einen Umzug Schweiz Deutschlandplanen, dann sollten Sie sich kurz vor Abreise bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt abmelden und innerhalb der Frist von einer Woche in der Bundesrepublik wieder anmelden. Selbstverständlich erst nach Bezug der neuen Wohnung.

Übrigens muss die Abmeldebestätigung beim Zoll vorgelegt werden. Eine Arbeitserlaubnis für Bürger aus der Schweiz ist zurzeit nicht erforderlich. Dennoch müssen sie sich bei den Finanzbehörden melden und einen Erwerbstätigkeitsnachweis erbringen. Unter anderem wird noch das Zollformular 0350, eine Personalausweiskopie, Kopie des Arbeitsvertrages, Vollmacht für die Verzollung, Miet- oder Kaufvertrag der deutschen Immobilie und eine Inventarliste des Umzugsguts benötigt.

Aus der Schweiz in die Bundesrepublik ausreisen

Haben Sie vor über ein Jahr aus der Schweiz nach Deutschland zu ziehen, dann schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie sich beim Einwohnermeldeamt abmelden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Umzug endgültig ist. Das Umzugsgut an sich ist steuerfrei, wenn Sie nicht länger als ein Jahr in der Europäischen Union gewohnt haben. Dafür sind allerdings Nachweise erforderlich. Beim Umzug Schweiz nach Deutschland gelten die jeweiligen Einfuhrbestimmungen der Bundesrepublik. Für den Umzug an sich kann auch eine Umzugsfirma beauftragt werden. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich am besten an das zuständige Zollamt des Einreiselandes. Hier erhalten Sie auch Informationen über eine etwaige Verzollung des Umzugsguts. Gerade, wenn Sie vorhaben länger als ein Jahr im Ausland zu verbringen, sollten Sie die Schweizer Botschaft informieren. Für eine Entrümpelung Konstanz kann Ihnen ebenfalls ein Umzugsunternehmen behilflich sein. Hierzu finden Sie hier weitere Informationen.