In der StVZO gibt es zahlreiche Vorschriften, die sich explizit mit der vorschriftsmäßigen Beleuchtung von Fahrzeugen befassen. Eine wichtige Bedeutung haben unter diesen Vorschriften auch alle Bestimmungen für die Begrenzungsleuchten. Gerade den Begrenzungsleuchten kommt eine hohe Bedeutung für die Verkehrssicherheit zu, weil mit dieser Art der Beleuchtung die Gefahr von Frontalzusammenstößen durch zu geringe Seitenabstände bei schlechter Sicht und Dunkelheit reduziert wird. Folglich hat eine ordnungsgemäß angebrachte Begrenzungsleuchte auch eine wichtige Funktion und Bedeutung für die Verkehrssicherheit und Unfallverhütung im Straßenverkehr. Die einschlägigen Normen zur Begrenzungsleuchte sind vor allem in § 51 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verzeichnet und normiert. Dabei geht es um die Art der Begrenzungsleuchten und die Kategorie von Fahrzeugen, bei denen diese bauartgemäß vorgeschrieben sind. Auch die möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorschriften werden dort genannt und geregelt.
Wesentliche Funktion der Begrenzungsleuchten
Begrenzungsleuchten dienen dazu, dass bei Dunkelheit nachfolgende, entgegenkommende oder überholende Fahrzeuge die genauen Umrisse und die Breite eines Fahrzeuges erfassen können, um bei einem Überholvorgang oder beim Passieren des anderen Fahrzeuges die Breite des betreffenden Kraftfahrzeuges exakt einschätzen zu können. Somit kann der nötige Abstand eingehalten werden. Hinsichtlich der farblichen Ausstattung gilt, dass vorderen Begrenzungsleuchten in weiß und die hinten angebrachten Begrenzungsleuchten in Rot leuchten dürfen. Das entspricht somit auch der weiteren Beleuchtung am Fahrzeug. Somit können die anderen Verkehrsteilnehmer auch jederzeit einordnen, ob ihnen das Fahrzeug entgegenkommt oder ob sie sich dem anderen Fahrzeug von hinten nähern. Eine ordnungsgemäß angebrachte und funktionierende Begrenzungsleuchte müssen zum einen PKV, aber auch Krafträder, die durch einen Beiwagen eine größere Breite erhalten sowie LKW und auch Anhänger am PKW oder LKW angebracht haben. Sämtliche notwendigen Begrenzungsleuchten können Sie beim online Fachhändler LED-MARTIN.de erwerben.
Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die Pflicht zu den Begrenzungsleuchten können Bußgelder ab 15 Euro verhängt werden. Dabei sind auch Steigerungen möglich, ja nachdem, ob es zu einer Qualifizierung des Verstoßes gekommen ist. Wenn durch das Fehlen der Begrenzungsleuchten eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer stattgefunden hat, wird es sicherlich teurer. Die Steigerung ist, wenn es infolgedessen zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden gekommen ist. Neben den reinen Bußgeldern nach dem Bußgeldkatalog können aber auch weiter Haftungsfragen, Schadensersatz und versicherungsrechtliche Probleme entstehen, weil zum Beispiel die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugs ohne ordnungsgemäße Begrenzungsleuchten erlöschen kann. In jedem Fall ist es ratsam, jederzeit für die Funktion und vorschriftsmäßige Ausstattung der Begrenzungsleuchten am Kfz zu sorgen und diese auch bei Dunkelheit jederzeit einzuschalten. Die Bedeutung der Begrenzungsleuchten für die Verkehrssicherheit darf auf keinen Fall unterschätzt werden. Das gilt besonders auch für LKW und Anhänger oder Motorräder mit Beiwagen.
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